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   BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R   

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BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R (https://dejure.org/2005,42604)
BSG, Entscheidung vom 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R (https://dejure.org/2005,42604)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - B 7a AL 20/04 R (https://dejure.org/2005,42604)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Förderung einer Maßnahme zur Diätassistentin - Förderungsfähigkeit einer beruflichen Ausbildung - Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsamßnahme - Abgrenzung einer Ausbildung von einer ...

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    Der Senat hat zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zuletzt in seinen Urteilen zum Lohnsteuerklassenwechsel vom 1. April 2004 (B 7 AL 52/03 R, BSGE 92, 267, 279 ff [BSG 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R], RdNr. 30 ff) im Einzelnen dargestellt, wann ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Arbeitsförderungsrecht entstehen kann.

    Die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf (e) dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSGE 92, 267, 279 ff [BSG 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R], RdNr. 30 ff; vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S 37 m.w.N.).

    Darüber hinaus hat der Senat zuletzt (BSGE 92, 267, 280 f [BSG 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R], RdNr. 36 ff) betont, dass für einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch nicht primär entscheidend ist, ob es sich bei der herzustellenden Handlung um eine "Tathandlung" handele.

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    Dies sei auch Gegenstand der Entscheidung des BSG in SozR 3-4460 § 10 Nr. 2.

    Die vom LSG zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen früheren Entscheidungen des BSG (BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2 und BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4) rechtfertigen eine so weit gehende rechtliche Schlussfolgerung jedoch nicht.

    Vielmehr behandeln diese Entscheidungen Fragen der gerichtlichen Kontrolldichte (Beurteilungsspielraum; vgl. BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) bzw. der Bindungswirkung einer Ablehnung gegenüber dem Maßnahmeträger auch gegenüber dem Förderungswilligen (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4).

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    In den zitierten Entscheidungen (insbesondere BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4) habe das BSG lediglich festgestellt, dass im Rahmen des § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Arbeitsförderungsgesetz der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein gerichtlich nicht voll nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zustehe.

    Die vom LSG zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen früheren Entscheidungen des BSG (BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2 und BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4) rechtfertigen eine so weit gehende rechtliche Schlussfolgerung jedoch nicht.

    Vielmehr behandeln diese Entscheidungen Fragen der gerichtlichen Kontrolldichte (Beurteilungsspielraum; vgl. BSG SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) bzw. der Bindungswirkung einer Ablehnung gegenüber dem Maßnahmeträger auch gegenüber dem Förderungswilligen (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4).

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    die Maßnahme für die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt anerkannt ist (zur Prüfung dieser Voraussetzungen im Einzelnen vgl. das Urteil des Senats BSG SozR 4-4300 § 77 Nr. 1; nach § 80 SGB III können auch Arbeitnehmer, die die Vorbeschäftigungszeit gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 SGB III nicht erfüllen, jedenfalls durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden).

    Demgegenüber hat der Senat in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2003 (SozR 4-4300 § 77 Nr. 1 RdNr. 38) bereits ausdrücklich die Möglichkeit bejaht, dass die Tatbestandsmerkmale einer fehlenden vorherigen Zustimmung des Arbeitsamts und der Beratung durch das Arbeitsamt im Rahmen des § 77 Abs. 1 SGB III im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden können.

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 59/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Entscheidung über die Anerkennung einer

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    Seit der Neuregelung der Weiterbildung im SGB III hätten sich gravierende Änderungen ergeben, die der 11. Senat des BSG bereits in einem Urteil berücksichtigt hätte (Hinweis auf BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1).

    Zumindest über den Antrag des Trägers auf Anerkennung einer Maßnahme hatte das Arbeitsamt nach seinerzeitiger Rechtslage durch Verwaltungsakt zu entscheiden (vgl BSG SozR 4-4300 § 86 Nr. 1).

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    Ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 und 2 SGB III im Falle der Klägerin vorliegen, begegnet erheblichen Zweifeln (zur Abgrenzung zur rein schulischen Ausbildung vgl. BSG SozR 4100 § 40 Nr. 13; BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    Grundsätzlich hat der Senat hierzu klargestellt, dass die Abgrenzung einer Ausbildung i.S. der §§ 59 ff SGB III von einer Weiterbildung i.S. des § 77 SGB III nach dem jeweils objektiven Charakter der Maßnahme zu treffen ist (grundlegend BSG Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R = SozR 3-4100 § 42 Nr. 4 sowie BSG SozR 4100 § 40 Nr. 12; vgl. auch Gagel, AFG, RdNr. 2 zu § 41 AFG, EL 8).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    Die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf (e) dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSGE 92, 267, 279 ff [BSG 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R], RdNr. 30 ff; vgl. auch BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S 37 m.w.N.).
  • BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 96/73

    Förderung einer Maßnahme als berufliche Umschulung nach AFG § 47 - berufliche

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    Vielmehr stellen § 77 Abs. 2 und Abs. 3 SGB III erkennbar alternativ auf eine angemessene Berufserfahrung als Grundlage einer Fortbildung ab (vgl hierzu BSGE 40, 234 = SozR 4100 § 47 Nr. 14 sowie BSGE 44, 173 = SozR 4100 § 44 Nr. 14).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 135/75

    Abgrenzung von beruflicher Ausbildung zu beruflicher Um- und Fortbildung -

    Auszug aus BSG, 27.01.2005 - B 7a AL 20/04 R
    Vielmehr stellen § 77 Abs. 2 und Abs. 3 SGB III erkennbar alternativ auf eine angemessene Berufserfahrung als Grundlage einer Fortbildung ab (vgl hierzu BSGE 40, 234 = SozR 4100 § 47 Nr. 14 sowie BSGE 44, 173 = SozR 4100 § 44 Nr. 14).
  • BSG, 27.01.1977 - 7/12/7 RAr 42/74

    Ausbildung iS von AFG § 40 - Fortbildung (AFG § 41) - Umschulung (AFG § 47)

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